Stadionverbote
Bundesweite Stadionverbote – eine Erfindung der 90er
Das bundesweite Stadionverbot mit einer Dauer bis zu fünf Jahren wurde Anfang der Neunzigerjahre im Rahmen des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) eingeführt. Zuvor wurden in der Regel örtliche Stadionverbote von den betroffenen Vereinen ausgesprochen. Mit der Verabschiedung des NKSS wurde die Einhaltung der DFB-Richtlinien zur Erteilung von Stadionverboten hingegen ein Kriterium für die Lizenzerteilung in Liga 1 bis 3. Den Vereinen und dem DFB wird damit das Recht eingeräumt, ihr Hausrecht gegenseitig zu übertragen – die Handhabe, um ein Stadionverbot für ein örtliches Vergehen bundesweit auszusprechen.
Im Zuge der WM-Vorbereitungen war zu beobachten, dass Stadionverbote immer häufiger, für immer geringere Vergehen und mit immer längerer Dauer ausgesprochen wurden. Ein Anhörungsrecht für die Betroffenen gab es dabei nicht, eine automatische Aufhebung bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens war ebenfalls nicht vorgesehen. Teilweise reichte eine Personalienfeststellung im Rahmen eines Fußballspiels oder der An- und Abreise dorthin, um mit der Sanktion belegt zu werden, die laut DFB als „Präventivmaßnahme” zu sehen ist.
Mehr Transparenz, weniger Verbote gefordert
Die massive Häufung, die teils willkürlich erscheinende Vergabepraxis und die mangelnden Einspruchsmöglichkeiten führten zu massivem Widerstand in den deutschen Fanszenen, die zum Teil eigene Konzepte für neue Richtlinien vorlegten (St. Pauli, Frankfurt). Hauptforderungen waren dabei mehr Transparenz bei der Vergabe, ein Anhörungsrecht für die Betroffenen, eine stärkere Einbindung des Heimvereins, die Einführung bzw. Anwendung pädagogisch sinnvollerer Ersatzmaßnahmen, eine generell verkürzte Sanktionsdauer sowie Möglichkeiten, das Stadionverbot lokal zu begrenzen und zur Bewährung auszusetzen. Außerdem sollte eine unabhängige Schiedsstelle eingerichtet werden, vor der strittige Fälle verhandelt werden.
Neue Stadionverbotsrichtlinien ab 31. März 2008 in Kraft
Auf dem bundesweiten Fankongress in Leipzig im Juli 2007 versprach DFB-Präsident Theo Zwanziger eine rasche Überarbeitung der Stadionverbotsrichtlinien in Zusammenarbeit mit den Fanvertretern. Nach neun Monaten ist es nun endlich soweit: Die Neufassung der Stadionverbotsrichtlinien tritt am 31. März 2008 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen:
- Die Höchstdauer der bundesweiten Stadionverbote wird von fünf auf drei Jahre reduziert.
- Stadionverbote können nun unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden.
- Die Heimvereine werden bei der Erteilung stärker eingebunden.
- Das Lebensalter wird bei der Vergabe berücksichtigt.
Noch viele Schritte nötig
Damit haben DFB und DFL sicher einen Schritt in die richtige Richtung getan – aus Sicht der Fans allerdings ist der Weg zu einer gerechten und transparenten Vergabepraxis noch lang. Im Folgenden dokumentieren wir die Forderungen von ProFans nach weiterer Überarbeitung:
„Wir sind grundsätzlich für die Abschaffung der bundesweiten Stadionverbote, da die Anwendung des örtlichen Stadionverbots und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte (bei der Begehung von Straftaten strafrechtliche Schritte) völlig ausreichend sind. Solange das bundesweite Stadionverbot aber besteht, fordern wir folgendes:
- Mehr Nutzung von Alternativ-Maßnahmen. Soziale Arbeit und Einbindung in die Fanszene bringen sehr viel mehr als „Problemfälle” unter den Fans einfach abzuschieben.
- Bundesweites Stadionverbot darf nur im äußersten Notfall ausgesprochen werden.
- Jeder Betroffene soll das Recht dazu haben, Stellung zu beziehen, bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird.
- Der Beurteilung durch die Fanprojekte soll eine stärkere Gewichtung beigemessen werden.
- Die Stellungnahme der Polizei soll ergänzend zur Beurteilung des Falles, aber nicht ausschlaggebend sein.
- Die Vereine sollen bundesweite Stadionverbote nur dann aussprechen, wenn die Schuld durch ein Gerichtsverfahren oder einer vergleichbaren Instanz einwandfrei bewiesen wurde, und alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Eine vergleichbare Instanz gibt es momentan de facto nicht. Es ist allerhöchste Zeit, dass ein unabhängiges Gremium zur Entscheidungsfindung zum Thema bundesweite Stadionverbote eingerichtet wird. Es versteht sich von selbst, dass ein solches Gremium eine autonome Stelle sein muss, die zum einen nicht beim DFB angesiedelt sein darf, zum anderen sowohl von Fanseite als auch von DFB und Polizei als Entscheidungsinstanz akzeptiert werden muss.”
Aktuelle Vergabepraxis beim FC – Hilfestellung bei Stadionverbot
Grundsätzlich gelten natürlich auch beim 1. FC Köln die DFB-Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten. Dennoch bemüht sich der FC um eine fanfreundliche Auslegung und eine transparente Handhabung. So wird ein Stadionverbot grundsätzlich nur erteilt, wenn auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde; bei einem gerichtlichen Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach einer entsprechenden Regelung des JGG wird das Stadionverbot aufgehoben. Wird das Verfahren mit dem Zusatz „wegen Geringfügigkeit” eingestellt, prüft der Verein den Einzelfall. Eine Aussetzung zur Bewährung ist nach Prüfung durch die Szenekundigen Beamten (SKBs), den Fanbeauftragten Rainer Mendel und den Sicherheitsbeauftragten Helmut Weiser ebenfalls nach einer gewissen Zeit möglich. Betroffene Personen sollten unbedingt von sich aus auf den Verein zugehen; der Dachverband leistet dabei gerne Unterstützung. Bitte wendet Euch im konkreten Fall umgehend per Mail an den Dachverband.
Der Verein staffelt die Dauer der Stadionverbote nach Schwere des Verstoßes gegen die Stadionordnung:
- Sachbeschädigungen wie z.B. Aufkleber anbringen: in der Regel keine Stadionverbote, sondern zivilrechtliche Maßnahmen (vorbehaltlich schwerer Fälle)
- Werfen von Gegenständen: 2 Jahre
- Einsatz von Pyrotechnik: 3 Jahre
- Körperverletzung: 3 Jahre nach neuem Recht
Präventivmaßnahmen anderer Art sind derzeit im Strafenkatalog noch nicht vorgesehen.