Datei “Gewalttäter Sport” – die Kritik bleibt bestehen

15. Juni 2010 | geschrieben von Fanclub-Dachverband

Am 9. Juni wurde die Klage eines Fußballfans auf Löschung seiner Daten durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Grund dafür war, dass die in zwei Instanzen festgestellte fehlende Rechtsgrundlage der Datei am selben Tag in Kraft trat.

Die eilig am Bundestag vorbei durch den Bundesrat gewunkene Rechtsvorlage und das dadurch gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik von Fußballfans an dieser Datei. Das größte Problem der Datensammlung ist, dass sie besonders in den letzten Jahren durch immer mehr Nicht-Gewalttäter aufgebläht wurde. Waren darin in den Anfangsjahren hauptsächlich bekannte Gewaltäter mit entsprechender Vita zu finden, reicht heutzutage oftmals eine reine Personalienaufnahme aus um in die Datei zu gelangen – der Begriff “sportbezogen” wird dabei im übrigen gern sehr weit ausgelegt. Die Prognose darüber, ob ein Fußballfan sich “zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung” beteiligen wird und damit in die Datei “Gewaltäter Sport” aufgenommen wird, obliegt dabei einzig und allein dem eintragenden Beamten.

Über eine Eintragung in die Datei wird der Betroffene übrigens nicht informiert. In der Regel erfährt er erst davon, wenn eine der mit der Eintragung zusammenhängenden Sanktionen auf ihn zukommt. Diese können für den Betroffenen harte Einschnitte seiner Bürgerrechte bedeuten:

  • Ausreiseverbote (Man darf Deutschland bei einer internationalen Begegnung nicht verlassen)
  • Meldeauflagen (Man muss sich während eines Spieltages mehrmals auf einer Polizeiwache melden, damit sichergestellt ist, dass man nicht zu einem Spiel geht oder eine “Public Viewing”-Veranstaltung besucht)
  • “Stadtverbote” (betroffene Personen dürfen bei einem Auswärtspiel ihrer Mannschaft nicht das Stadtgebiet des gastgebenen Vereins betreten / bei Heimspielen dürfen große Teile der eigenen Stadt nicht betreten werden)
  • Gefährderansprachen (Besuch eines Polizisten an der Haustüre oder auf der Arbeit, teil sogar bei Nachbarn, Verwandten oder Partnern)
  • Nachteile bei berufsbezogenen Sicherheitsüberprüfungen

Damit man nicht eines Tages von einer dieser Sanktionen überrascht wird, empfehlen wir dringend jedem Fußballfan, das von der Organisation ProFans zur Verfügung gestellte Anfrageformular auszufüllen und abzuschicken. Ihr erhaltet dann in einigen Wochen eine Antwort von der Polizeibehörde. Sollte euch darin offenbart werden, dass ihr wegen einer reinen Personalienaufnahme o.ä. als “Gewaltäter Sport” gelistet seid, stehen wir euch gerne beratend zu Seite. Wendet euch einfach an fanrechte(at)fanclubs-koeln.de.

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