15 Stadionverbote ausgesetzt

5. Mai 2010 | geschrieben von Fanclub-Dachverband

15 von 127 in Leverkusen mit Stadionverbot belegten FC-Fans können aufatmen: Sie dürfen zum Spiel in Nürnberg unseren Verein wieder im Stadion anfeuern. Ganz aufgehoben ist die Sanktion jedoch nicht: Nach Rücksprache mit der Polizei setzte die Bayer Leverkusen Fußball GmbH die bundesweiten Stadionverbote bis auf weiteres aus bzw. reduzierte sie auf ein Hausverbot für alle Verantaltungen des örtlichen Vereins.

Rückblick: Infolge der Vorkommnisse beim Auswärtsspiel in Leverkusen am 27. Februar 2010 verhängte die Bayer Leverkusen Fußball GmbH 127 bundesweite Stadionverbote gegen Kölner Fans. 43 davon wurden ausschließlich mit „Ingewahrsamnahme im Rahmen eines Polizeieinsatzes“ begründet, den Betroffenen wurde weder eine Straftat, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, geschweige denn, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Besonders bemerkenswert: Ein Teil der Betroffenen hatte die begleitende Polizei explizit nach dem richtigen Weg zum Stadion gefragt, war den Anweisungen gefolgt – und wurde im Folgenden dennoch in Gewahrsam genommen und zum Polizeipräsidium nach Köln-Kalk abtransportiert. „Wer nur weggelaufen ist, bekam einen Platzverweis und durfte gehen.“, behauptete anschließend Wolfgang Elbracht, Leiter der Polizeiinspektion Leverkusen in der Rheinischen Post (www.rp-online.de/bergischesland/leverku … 32613.html) – wahrheitswidrig.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht neuerdings zwar die bloße Anwesenheit in einer Gruppe, von der potentiell Gefahr ausgehen könnte, für die Verhängung eines Stadionverbotes, doch was ist, wenn keinerlei Straftaten begangen wurden und die anreisenden Fans ausdrücklich Polizeianweisungen folgen? Der Dachverband der aktiven Fanclubs des 1.FC Köln verurteilt ausdrücklich die Fans, die die Anreise zu einem Auswärstspiel zu Straftaten missbrauchen – doch sollten diejenigen, die versuchen, sich in einer chaotischen Situation eben nicht mitreißen zu lassen und sich besonnen zu verhalten, auch bestraft werden?

Dieser Argumentation folgten nun offenbar zumindest in Ansätzen auch die Bayer Leverkusen Fußball GmbH und die örtliche Polizei und setzten zunächst 15 Stadionverbote aus (siehe Dokumentation im Wortlaut unten). Der Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln begrüßt die Entscheidung, hätte sich jedoch eine umfassende Aufhebung gewünscht. Denn obwohl den Betroffenen nichts vorgeworfen wird, stehen die Stadionverbote weiterhin als Drohung im Raum und werden „sofort wieder aktiviert, wenn Sie wieder polizeilich in Erscheinung treten“. Darüber hinaus bleibt das Betretungsverbot für alle Leverkusener Sportstätten bestehen.

Nichstdestotrotz freuen wir uns, wenigstens 15 Leute wieder in der Kurve begrüßen zu können und hoffen, in den nächsten Wochen noch weiteren FC-Anhängern helfen zu können. Ein Dank geht an dieser Stelle auch an den Fanbeauftragten des 1. FC Köln, Rainer Mendel, für seinen Einsatz bei Polizei und verhängendem Verein.

Das Ihnen am 11.März 2010 erteilte bundesweite Stadionverbot wird mit sofortiger Wirkung ausgestzt. Dies beinhaltet NICHT die Aufhebung des Betretungsverbotes für die Veranstaltungsstätten der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH.

Begründung der Aussetzung des bundesweiten Stadionverbotes:
Nach Rücksprache mit der Polizei Köln, der Fanbetreuung des 1.FC Köln und der uns von Ihnen vorliegenden Schilderung des Sachverhaltes, setzen wir das gegen Sie ausgesprochene bundesweite Stadionverbot mit sofortiger Wirkung ohne Auflage aus.

Sollten uns Erkenntnisse/Informationen erreichen, das Sie wieder polizeilich in Erscheinung getreten sind, werden wir das bundesweite Stadionverbot sofort wieder aktivieren.

Eine Mitteilung an die Zentralstelle des DFB ist bereits erfolgt.

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